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   BVerwG, 14.08.1996 - 9 B 306.96   

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BVerwG, 14.08.1996 - 9 B 306.96 (https://dejure.org/1996,18896)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.1996 - 9 B 306.96 (https://dejure.org/1996,18896)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 1996 - 9 B 306.96 (https://dejure.org/1996,18896)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Frage der Fortdauer der deutschen Staatsangehörigkeit auf Grund mangelnder Feststellungen für den Verlust der Staatsbürgerschaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1996 - 9 B 306.96
    Auch der Gleichheitssatz vermag eine von der objektiven Rechtslage abweichende Entscheidung nicht zu rechtfertigen (Urteil vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 104.69 - BVerwGE 34, 278, 282) [BVerwG 10.12.1969 - VIII C 104/69].
  • BVerfG, 07.11.1990 - 1 BvR 419/90

    Eigenbedarf - Kündigung - Alternative - Nutzung

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1996 - 9 B 306.96
    Das ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, 3. Kammer des 1. Senats, Beschluß vom 14. Januar 1991 - 1 BvR 419/90 -).
  • BVerwG, 16.02.1990 - 9 B 325.89

    Einziehung des Vertriebenenausweises

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1996 - 9 B 306.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erzeugt der einem Verwandten ausgestellte Vertriebenenausweis - von der Vorschrift des § 1 Abs. 3 BVFG abgesehen - keine rechtliche Bindung der Behörden und Gerichte zugunsten der Vertriebeneneigenschaft eines anderen Verwandten (Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 63.74 - Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 47; Beschluß vom 16. Februar 1990 - BVerwG 9 B 325.89 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 13).
  • BVerwG, 22.04.1976 - III C 63.74
    Auszug aus BVerwG, 14.08.1996 - 9 B 306.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erzeugt der einem Verwandten ausgestellte Vertriebenenausweis - von der Vorschrift des § 1 Abs. 3 BVFG abgesehen - keine rechtliche Bindung der Behörden und Gerichte zugunsten der Vertriebeneneigenschaft eines anderen Verwandten (Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 63.74 - Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 47; Beschluß vom 16. Februar 1990 - BVerwG 9 B 325.89 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 13).
  • BVerwG, 16.01.1992 - 9 B 192.91

    Entstehung des Vertriebenenstatus - maßgebendes Vertreibungsgebiet - deutsche

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1996 - 9 B 306.96
    Zum einen ist sie dahin geklärt, daß die materielle Beweislast dafür, ob eine durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit später verlorengegangen ist, bei der Behörde liegt (Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 9 B 192.91 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 46).
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